Verkehrsrecht

Hierzu zählt das Verkehrszivilrecht, z.B. das Haftungsrecht bei Unfällen und das Vertragsrecht bei Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und bei Reparaturen; aber auch das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht nebst dem Fahrerlaubnisrecht. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles können Sie in der Regel die volle Erstattung Ihrer anwaltlichen Rechtsverfolgungskosten beanspruchen. Wir setzen uns für die optimale Regulierung Ihres Haftpflichtschadens ein und ziehen im Bedarfsfall einen Gutachter bzw. Sachverständigen zur Schadenskalkulation hinzu.
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