Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Vor der Eheschließung bieten wir Ihnen die kompetente Beratung und Gestaltung eines individuell zugeschnittenen Ehevertrages an. Im Falle der Trennung und Scheidung erarbeiten wir für Sie möglichst einvernehmliche Lösungen zur weitestgehenden Erhaltung der familiären Strukturen und zur wirtschaftlichen Optimierung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch vor den Familiengerichten.
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