Erbrecht

Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum und sonstige veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin und andererseits auch die Rechtsstellung des oder der Begünstigten solcher Verfügungen. Es ist eine hochkomplexe, für den juristischen Laien kaum beherrschbare Materie, bei der es aber nicht selten um erhebliche Vermögenswerte geht.

Im Erbrecht bieten wir Ihnen die kompetente rechtliche Beratung und Gestaltung bei Ihrer eigenen Nachlassplanung sowie Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Erbe und Pflichtteilsberechtigter.
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